Sicher und zuverlässig zu Ihrer Behandlung
Wir übernehmen Krankenfahrten in Regensburg und Umgebung zu Arztpraxen, Kliniken, Therapien und weiteren medizinischen Behandlungen. Je nach Beförderungsbedarf fahren wir Sie sitzend, im Rollstuhl oder unterstützen Sie mit Tragestuhl und Treppenhilfe.
Welche Krankenfahrten führen wir durch?
Wir unterstützen Sie bei planbaren medizinisch notwendigen Fahrten sowie bei Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten Behandlung.
Arzt & Facharzt
Fahrten zu Arztpraxen, Fachärzten, medizinischen Untersuchungen und Kontrollterminen.
Krankenhaus & Klinik
Fahrten zur stationären Aufnahme, zu ambulanten Klinikterminen sowie nach einer Krankenhausentlassung.
Therapie
Fahrten beispielsweise zu Physio-, Ergo- und weiteren ärztlich verordneten Behandlungen und Therapien.
Serienfahrten
Regelmäßige Fahrten zu wiederkehrenden medizinischen Behandlungen nach vorheriger Abstimmung.
Die passende Beförderung
Je nach Mobilität und Verordnung wählen wir gemeinsam die passende Beförderungsart für Ihre Fahrt.
Taxi / Mietwagen – sitzend
Für Fahrgäste, die selbstständig oder mit leichter Unterstützung ein- und aussteigen können.
Rollstuhlfahrt
Beförderung im Rollstuhl mit einem dafür geeigneten Fahrzeug und sicherer Rollstuhlbefestigung.
Tragestuhl & Treppenhilfe
Unterstützung bei Treppen und schwierigen Zugängen, wenn der Weg zum Fahrzeug nicht selbstständig möglich ist.
Kostenübernahme und direkte Abrechnung
Bei Vorliegen der Voraussetzungen können wir abrechenbare Krankenfahrten direkt mit dem zuständigen Kostenträger abrechnen.
Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Liegen die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vor, kann die Krankenfahrt direkt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. dem Kostenträger abgerechnet werden.
Für viele Krankenfahrten benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung. Je nach Fahrtgrund, Behandlung und Beförderungsart kann zusätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Bei einer Fahrt im Zusammenhang mit einer stationären Krankenhausbehandlung gelten teilweise andere Voraussetzungen als bei ambulanten Fahrten.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie benötigen? Kontaktieren Sie uns gerne vor der Fahrt. Wir helfen Ihnen, die für die Beförderung erforderlichen Unterlagen zu prüfen.
Änderung der gesetzlichen Zuzahlungen
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbeträge und Zuzahlungsgrenzen werden um 50 % angehoben.
Wenn für Ihre Krankenfahrt eine gesetzliche Zuzahlung vorgeschrieben ist, richtet sich deren Höhe ab 01.01.2027 nach den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Eine gültige Zuzahlungsbefreiung wird selbstverständlich berücksichtigt. Bitte legen Sie uns Ihren aktuellen Befreiungsnachweis vor.
Ob eine Fahrt von der Krankenkasse übernommen wird, eine Genehmigung erforderlich ist oder eine Zuzahlung anfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Beförderungsfall und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wir unterstützen Sie auf dem Weg
Von der Abholung bis zur Rückfahrt begleiten wir Ihre Krankenbeförderung zuverlässig und persönlich.
Abholung
Wir holen Sie zuverlässig zum vereinbarten Zeitpunkt an Ihrer Abholadresse ab.
Sichere Beförderung
Die Fahrt erfolgt entsprechend Ihrem individuellen Mobilitäts- und Beförderungsbedarf.
Begleitservice
Nach Vereinbarung begleiten wir Sie bis zur Anmeldung, Station oder zum vereinbarten Übergabepunkt.
Rückfahrt
Auf Wunsch planen wir bei der Buchung auch Ihre Rückfahrt nach der Behandlung ein.
Krankenfahrt anfragen
Teilen Sie uns Abholort, Ziel, Termin und die benötigte Beförderungsart mit. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
