Sicher unterwegs im eigenen Rollstuhl
PS Fahrservice Regensburg bietet zuverlässige Rollstuhlfahrten in Regensburg und Umgebung. Fahrgäste können während der Fahrt in ihrem Rollstuhl sitzen bleiben. Die Beförderung erfolgt mit einem dafür geeigneten Fahrzeug und sicherer Rollstuhlbefestigung.
Rollstuhlbeförderung nach Ihrem Bedarf
Ob Arzttermin, Klinik, Therapie oder private Fahrt – wir stimmen die Beförderung auf Ihre persönliche Mobilitätssituation ab.
Im eigenen Rollstuhl
Sie können während der Fahrt in Ihrem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben. Ein Umsetzen auf einen normalen Fahrzeugsitz ist nicht erforderlich.
Geeignetes Fahrzeug
Die Beförderung erfolgt mit einem rollstuhlgerecht ausgestatteten Fahrzeug mit geeigneter Einstiegsmöglichkeit und Sicherungssystem.
Begleitperson
Eine Begleitperson kann nach vorheriger Abstimmung mitfahren. Bitte geben Sie dies bereits bei Ihrer Anfrage an.
Kranken- & Privatfahrten
Rollstuhlfahrten sind sowohl als Krankenfahrt zu medizinischen Behandlungen als auch als privat beauftragte Fahrt möglich.
Welchen Rollstuhl nutzen Sie?
Damit wir das passende Fahrzeug einplanen können, benötigen wir bei der Anfrage einige kurze Angaben.
Manueller Rollstuhl
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben müssen und ob beim Zugang zur Abhol- oder Zieladresse besondere Hindernisse vorhanden sind.
Elektrorollstuhl
Bei einem Elektrorollstuhl geben Sie uns bitte bereits bei der Anfrage Bescheid. Größe, Gewicht und Bauart können für die Auswahl des geeigneten Fahrzeugs wichtig sein.
Verordnung einer Krankenbeförderung
Soll die Rollstuhlfahrt mit einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger abgerechnet werden, ist die korrekte Verordnung besonders wichtig.
Taxi / Mietwagen + Rollstuhl
Wenn Sie während der Krankenfahrt im Rollstuhl befördert werden müssen, sollte auf der ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) unter „Art und Ausstattung der Beförderung“ Taxi/Mietwagen und zusätzlich Rollstuhl angekreuzt sein.
Ist aufgrund des konkreten Beförderungsfalls eine andere Beförderungsart erforderlich, muss diese von der Arztpraxis entsprechend eindeutig auf der Verordnung angegeben werden.
Rollstuhlfahrt ist nicht automatisch ein KTW
Ein Krankentransportwagen (KTW) ist grundsätzlich dann vorgesehen, wenn während der Beförderung eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere medizinische Ausstattung erforderlich ist.
Eine Krankenfahrt im rollstuhlgerecht ausgestatteten Taxi/Mietwagen erfolgt dagegen ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.
Kostenübernahme und Abrechnung
Direkte Abrechnung
Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, können abrechenbare Rollstuhl-Krankenfahrten direkt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. dem Kostenträger abgerechnet werden.
Je nach Behandlungsgrund und persönlicher Situation kann vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Bitte bereithalten
- Verordnung einer Krankenbeförderung
- ggf. Genehmigung des Kostenträgers
- Versichertendaten
- ggf. Zuzahlungsbefreiungsnachweis
Private Rollstuhlfahrten
Unser Rollstuhl-Fahrservice steht Ihnen nicht nur für medizinische Termine zur Verfügung.
Familie & Freunde
Besuche und private Termine zuverlässig erreichen.
Veranstaltungen
Fahrten zu Feiern, Veranstaltungen und persönlichen Terminen.
Bahnhof & Transfer
Individuelle Transfers mit geeignetem Rollstuhlfahrzeug.
Individuelle Fahrten
Weitere Fahrtwünsche nach vorheriger Vereinbarung.
Rollstuhlfahrt anfragen
Teilen Sie uns Abholort, Ziel, Termin und die Art des Rollstuhls mit. Bei einem Elektrorollstuhl geben Sie dies bitte bereits bei der Anfrage an.
