Ratgeber Krankenfahrten

Gut informiert vor Ihrer Fahrt.

Verordnung, Genehmigung, Rollstuhl, Tragestuhl, Reha oder Kostenübernahme: Hier finden Sie verständliche Antworten auf häufige Fragen rund um Krankenfahrten und unseren Fahrservice.

Was ist bei einer Krankenfahrt zu beachten?

Ob eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Fahrt übernimmt, hängt unter anderem vom Behandlungsanlass, der medizinischen Notwendigkeit, dem benötigten Beförderungsmittel und gegebenenfalls einer Genehmigung ab.

Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt sind unterschiedliche Beförderungsarten. PS Fahrservice führt Krankenfahrten mit Mietwagen durch – darunter auch entsprechend geeignete Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten.

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Krankenfahrten

Grundlagen zu Beförderungsarten und medizinisch notwendigen Fahrten.

Was ist eine Krankenfahrt?

Krankenfahrten können unter anderem mit Taxi oder Mietwagen durchgeführt werden. Sie kommen in Betracht, wenn eine Beförderung im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch notwendig ist und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Bei einer Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen findet keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt statt. Ein Krankentransportwagen ist dagegen vorgesehen, wenn während der Beförderung eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung erforderlich ist.

Wann kann eine Krankenfahrt verordnet werden?

Voraussetzung ist grundsätzlich eine zwingende medizinische Notwendigkeit im Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wer entscheidet über das benötigte Beförderungsmittel?

Das Beförderungsmittel richtet sich nach dem individuellen Bedarf und dem Gesundheitszustand. Auf der Verordnung wird angegeben, welche Beförderungsart medizinisch erforderlich ist.

Ist jede Fahrt zum Arzt automatisch eine Kassenleistung?

Nein. Insbesondere bei ambulanten Behandlungen werden Fahrkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Fahrten ohne zwingenden medizinischen Grund sind grundsätzlich keine Krankenbeförderungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

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Verordnung & Genehmigung

Wann eine Verordnung benötigt wird und wann die Krankenkasse vorher zustimmen muss.

Was ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung“?

Sie dokumentiert die medizinische Notwendigkeit der Krankenbeförderung und enthält unter anderem Angaben zum Beförderungsmittel und zum Anlass der Fahrt. Für die Verordnung wird in der vertragsärztlichen Versorgung das sogenannte Muster 4 verwendet.

Muss die Verordnung vor der Fahrt ausgestellt werden?

Grundsätzlich ja. Die Verordnung einer Krankenbeförderung soll vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt werden. In Notfällen kann eine nachträgliche Ausstellung möglich sein.

Brauche ich für jede Krankenfahrt eine Genehmigung der Krankenkasse?

Nein. Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Fall ab. Fahrten zu stationären Leistungen können bei medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verordnet werden.

Auch bei bestimmten dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Versicherten gelten für verordnete Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung besondere Regelungen.

Bei welchen mobilitätseingeschränkten Versicherten gelten besondere Genehmigungsregeln?

Hierzu gehören insbesondere Versicherte mit den Schwerbehindertenmerkzeichen aG, Bl oder H sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3 gelten zusätzliche Voraussetzungen hinsichtlich einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung.

Wie ist es bei Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie?

Bei bestimmten hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehören beispielsweise Dialyse sowie bestimmte onkologische Behandlungen. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Was bedeutet „Taxi/Mietwagen“ auf der Verordnung?

Auf Muster 4 kann als Beförderungsmittel „Taxi/Mietwagen“ angegeben werden. Zu den Krankenfahrten mit Mietwagen können auch entsprechend eingerichtete Fahrzeuge für Rollstuhlnutzer gehören. Eine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt findet bei dieser Beförderungsart nicht statt.

Wer muss eine erforderliche Genehmigung bei der Krankenkasse einholen?

Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, muss die Verordnung der Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt werden. Wir können bei organisatorischen Fragen unterstützen. Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die Krankenkasse.

Kann ein Krankenhaus bei der Entlassung eine Krankenbeförderung verordnen?

Ja. Im Rahmen des Entlassmanagements kann das Krankenhaus bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Krankenbeförderung verordnen.

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Rollstuhl & Tragestuhl

Was wir vor einer barrierefreien Beförderung wissen müssen.

Kann eine Rollstuhlfahrt eine Krankenfahrt mit Mietwagen sein?

Ja. Zu Krankenfahrten mit Mietwagen können auch Fahrzeuge mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlnutzern gehören. Entscheidend ist unter anderem, dass während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich ist.

Welche Angaben benötigen Sie bei einer Rollstuhlfahrt?

Bitte teilen Sie uns mit, ob es sich um einen manuellen oder elektrischen Rollstuhl handelt, ob der Fahrgast im Rollstuhl sitzen bleibt und ob am Abhol- oder Zielort Stufen, Rampen oder andere Hindernisse vorhanden sind.

Wann wird ein Tragestuhl oder eine Treppenhilfe benötigt?

Ein Tragestuhl bzw. eine Treppenhilfe kann erforderlich sein, wenn eine Person Treppen nicht selbstständig bewältigen kann und die örtlichen Gegebenheiten eine entsprechende Beförderung zulassen.

Bitte informieren Sie uns bereits bei der Anfrage über Etage, Treppenverlauf, Aufzug und mögliche Hindernisse.

Warum benötigen Sie Angaben zum Gewicht des Fahrgastes?

Bei Rollstuhl-, Tragestuhl- und Treppenbeförderungen ist das Gewicht für die sichere Planung, die Auswahl geeigneter Hilfsmittel und gegebenenfalls die notwendige Personalstärke relevant.

Ist eine Rollstuhlfahrt automatisch ein Krankentransport?

Nein. Eine Rollstuhlbeförderung kann als Krankenfahrt mit einem entsprechend ausgestatteten Mietwagen erfolgen. Ein Krankentransportwagen ist insbesondere dann erforderlich, wenn während der Beförderung eine medizinisch-fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung benötigt wird.

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Kosten & Zuzahlung

Kostenübernahme, gesetzliche Zuzahlung und direkte Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger.

Übernimmt die Krankenkasse automatisch jede verordnete Fahrt?

Nein. Eine ärztliche Verordnung allein bedeutet nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss zusätzlich die erforderliche Genehmigung vorliegen.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung bei Krankenfahrten?

Bis 31. Dezember 2026 beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Sie beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Fahrkosten.

Ab 1. Januar 2027 beträgt die Zuzahlung grundsätzlich ebenfalls 10 % der Fahrkosten; der Mindestbetrag steigt auf 7,50 Euro und der Höchstbetrag auf 15 Euro je Fahrt.

Gilt die Zuzahlung bei Fahrkosten auch für Kinder und Jugendliche?

Ja. Bei Fahrkosten gilt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche.

Was gilt bei einer Zuzahlungsbefreiung?

Versicherte müssen gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze tragen. Diese beträgt grundsätzlich 2 % der maßgeblichen jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für bestimmte schwerwiegend chronisch Erkrankte gilt eine Belastungsgrenze von 1 %.

Nach Erreichen der Belastungsgrenze kann bei der Krankenkasse eine Befreiung für den verbleibenden Zeitraum des Kalenderjahres beantragt werden. Bitte legen Sie uns einen gültigen Befreiungsnachweis vor.

Wer entscheidet endgültig über die Kostenübernahme?

Die Entscheidung über den Leistungsanspruch und eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung trifft der zuständige Kostenträger. PS Fahrservice kann bei der organisatorischen Abwicklung unterstützen, entscheidet aber nicht über den Leistungsanspruch.

Kann PS Fahrservice direkt mit der Krankenkasse abrechnen?

Bei entsprechenden Vertrags- und Abrechnungsvoraussetzungen können Krankenfahrten direkt mit dem zuständigen Kostenträger abgerechnet werden. Dafür benötigen wir die jeweils erforderlichen Unterlagen vollständig.

Ob die konkrete Fahrt übernommen wird, richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Kostenträgers.

Kann PS Fahrservice bei einer erforderlichen Genehmigung unterstützen?

Ja. Wir können Sie bei organisatorischen Fragen und der Zusammenstellung der benötigten Angaben unterstützen. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten sollte die erforderliche Kostenübernahme möglichst vor Fahrtbeginn geklärt sein. Die Genehmigungsentscheidung trifft ausschließlich der zuständige Kostenträger.

Was mache ich, wenn die Krankenkasse die Fahrt nicht genehmigt?

Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, warum die Kostenübernahme nicht erteilt wurde und ob weitere Unterlagen benötigt werden. Eine nicht übernommene Fahrt kann nach vorheriger Preisvereinbarung grundsätzlich auch als Privatfahrt durchgeführt werden.

Kann ich eine Fahrt auch vollständig privat bezahlen?

Ja. Unsere Leistungen können unabhängig von einer Kostenübernahme durch Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung privat angefragt werden. Den Fahrpreis stimmen wir vor der Fahrt mit Ihnen ab.

Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet PS Fahrservice?

Je nach Fahrt und Vereinbarung sind Barzahlung, EC-/Kreditkartenzahlung, Rechnung oder weitere vereinbarte Zahlungswege möglich.

05

Krankenhaus & Entlassung

Was bei Fahrten aus oder in ein Krankenhaus wichtig ist.

Können Sie Patienten nach einer Krankenhausentlassung nach Hause fahren?

Ja. Wir führen Entlassungsfahrten durch, sofern eine Krankenfahrt mit Mietwagen für den Gesundheitszustand geeignet ist. Benötigt der Patient während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung, ist ein entsprechend anderes Beförderungsmittel erforderlich.

Wer stellt bei einer Entlassung die Verordnung aus?

Im Rahmen des Entlassmanagements kann das Krankenhaus eine notwendige Krankenbeförderung verordnen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Sprechen Sie die Station möglichst vor der Entlassung darauf an.

Kann PS Fahrservice die Abholung mit der Station abstimmen?

Nach vorheriger Vereinbarung können organisatorische Details wie Abholzeit und Abholpunkt mit Patient, Angehörigen oder Station abgestimmt werden.

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Reha & Deutsche Rentenversicherung

Rehafahrten folgen nicht automatisch denselben Regeln wie Krankenfahrten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gilt die Krankentransport-Richtlinie auch für Fahrten zur Reha?

Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen fallen nicht unter die Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweils zuständigen Rehabilitationsträgers.

Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung eine Taxi- oder Mietwagenfahrt zur Reha?

Eine Taxi- oder Mietwagenfahrt wird nicht pauschal übernommen. Ist ein besonderes Beförderungsmittel wegen Art oder Schwere der Beeinträchtigung erforderlich, kann eine Kostenübernahme nach Prüfung des Einzelfalls in Betracht kommen. Entsprechende medizinische Nachweise können erforderlich sein.

Was gilt bei einer stationären Anschlussrehabilitation?

Nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung können bei einer stationären Anschlussrehabilitation Taxikosten übernommen werden, wenn die Taxifahrt zur Rehabilitationseinrichtung aus medizinischen Gründen unabdingbar ist und dies entsprechend ärztlich bestätigt wird.

Sollte ich eine Rehafahrt vorab mit dem Kostenträger klären?

Ja. Besonders bei Taxi, Mietwagen, Rollstuhl oder anderen besonderen Beförderungsformen sollte vor Fahrtantritt geklärt werden, welcher Kostenträger zuständig ist und welche Unterlagen oder Zusagen benötigt werden.

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Berufsgenossenschaft & Unfallversicherung

Fahrten im Zusammenhang mit Arbeits- und Wegeunfällen.

Wer kann nach einem Arbeitsunfall für Fahrtkosten zuständig sein?

Bei einem anerkannten Versicherungsfall kann der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger für erforderliche Reisekosten im Zusammenhang mit Heilbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe zuständig sein.

Welche Kosten können zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören?

Zu erforderlichen Reisekosten können insbesondere Fahr- und Transportkosten gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere notwendige Reisekosten berücksichtigt werden.

Was sollte ich PS Fahrservice bei einer BG-Fahrt mitteilen?

Bitte nennen Sie uns den zuständigen Unfallversicherungsträger, vorhandene Unterlagen bzw. das Aktenzeichen, den Behandlungsort und die benötigte Beförderungsart. Vor der Fahrt sollte möglichst geklärt sein, welche Beförderung vorgesehen bzw. übernommen wird.

08

Fahrt richtig vorbereiten

Diese Informationen helfen uns, Ihre Fahrt zuverlässig zu planen.

Abhol- und Zieladresse Bitte vollständig mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort.
Termin & gewünschte Ankunft Bei Arzt- oder Klinikterminen möglichst die genaue Terminzeit nennen.
Beförderungsart Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder benötigte Treppenhilfe.
Rollstuhl Manuell oder elektrisch sowie Besonderheiten und Gewicht mitteilen.
Treppen & Etage Anzahl der Etagen, Aufzug und Besonderheiten am Zugang beschreiben.
Kostenträger Krankenkasse, DRV, BG/Unfallversicherung oder private Zahlung.
Unterlagen Vorhandene Verordnung, Genehmigung oder Kostenübernahme bereithalten.
Rückfahrt Wenn möglich mitteilen, ob und ungefähr wann eine Rückfahrt benötigt wird.
Kann ich Hin- und Rückfahrt gemeinsam bestellen?

Ja. Teilen Sie uns bei der Anfrage möglichst mit, ob Sie auch eine Rückfahrt benötigen und ob bereits eine ungefähre Abholzeit bekannt ist.

Was passiert, wenn sich mein Behandlungstermin verschiebt?

Informieren Sie uns bitte so früh wie möglich. Bei Klinik- und Arztterminen können sich Behandlungs- oder Entlassungszeiten ändern. Wir prüfen dann, wie die Fahrt entsprechend angepasst werden kann.

Was ist bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten zu beachten?

Bei wiederkehrenden Fahrten sollten Behandlungstage, Häufigkeit, Zeitraum, Beförderungsart sowie eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung vor Beginn der Fahrten geklärt sein.

Welche Unterlagen sollte ich zur Krankenfahrt bereithalten?

Soweit für Ihre Fahrt erforderlich, halten Sie bitte die Verordnung der Krankenbeförderung, eine vorhandene Genehmigung bzw. Kostenübernahme und gegebenenfalls einen gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung bereit.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Teilen Sie uns eine benötigte Begleitperson bereits bei der Fahrtanfrage mit. Bei einer Kostenübernahme sollte zusätzlich geklärt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen die Begleitung vom jeweiligen Kostenträger berücksichtigt wird.

OFFIZIELLE INFORMATIONEN

Rechtsgrundlagen & weiterführende Informationen

Für medizinische oder leistungsrechtliche Entscheidungen wenden Sie sich bitte an Arzt, Krankenkasse oder den jeweils zuständigen Kostenträger.

Gemeinsamer Bundesausschuss Krankenbeförderung Öffnen →
G-BA Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) Öffnen →
KBV Verordnung von Krankenbeförderung Öffnen →
§ 60 SGB V Gesetzliche Grundlage zu Fahrkosten Öffnen →
Bundesgesundheitsministerium Informationen zu Fahrkosten und gesetzlichen Zuzahlungen Öffnen →
Deutsche Rentenversicherung Informationen zu Rehabilitation und Reisekosten Öffnen →
DGUV Leistungen und Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung Öffnen →

Sie möchten eine Fahrt anfragen?

Teilen Sie uns Abholort, Ziel, Termin und benötigte Beförderungsart mit. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische, sozialrechtliche oder rechtliche Beratung dar. Maßgeblich sind der konkrete Einzelfall, die aktuelle Rechtslage sowie die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers.